Weisheitszähne müssen nicht immer entfernt werden. Wenn der Kiefer groß genug ist, die Weisheitszähne komplett und gerade herauswachsen und keine Nachbarzähne schädigen, können Sie in der Regel im Mund bleiben. Auch retinierte Weisheitszähne (solche, die noch komplett im Kiefer geblieben sind) müssen nicht immer entfernt werden. Ob Weisheitszähne entfernt werden sollten, wird in unserer Praxis bei jedem Patienten sorgfältig geprüft.
Gründe für ein therapeutisches Entfernen (Entfernung bei akuten Erkrankungen bzw. Komplikationen):
- Weisheitszähne, die im Knochen gedreht, gekippt oder verschoben sind und angrenzende Zähne oder deren Wurzeln schädigen
- Sich im Röntgenbild zeigende krankhafte Veränderungen wie Kieferzysten (meist gutartige, flüssigkeitsgefüllte Geschwulste), die sich um einen im Kiefer verbliebenen Weisheitszahn bilden
- Erneute Zahnverschiebung durch die Weisheitszähne nach einer abgeschlossenen kieferorthopädischen Behandlung
Gründe für das vorsorgliche Entfernen (bei vermuteten späteren oder bereits abzusehenden Problemen):
- Teilweise von Zahnfleisch bedeckte, spät durchbrechende Weisheitszähne und dadurch entstehende Schleimhauttaschen, die nicht ausreichend gereinigt werden können – dort verbleibende Speisereste und Bakterien rufen häufige Entzündungen hervor.
- Ein Engstand in Ober- bzw. Unterkiefer (zu wenig Platz, den Weisheitszähne voraussichtlich haben werden) –dieser Engstand kann sich nachteilig auf andere Zähne auswirken.
- Starkes Unterkieferwachstum, sodass sich der Unterkiefer vor den Oberkiefer schiebt.
Die vorsorgliche Entfernung sollte möglichst früh erfolgen, wenn das Wurzelwachstum zu einem Drittel abgeschlossen ist (etwa mit 17-18 Jahren).